Markt · Samstag 15. Mai 2027

Der größte Maimarkt von Haaksbergen kommt wieder!

Am Samstag 15. Mai 2027 wird der Park Groot Scholtenhagen in ein pulsierendes Festgelände für Jung und Alt verwandelt. Mit voraussichtlich tausenden Besuchern ist dies die Chance, Ihre Produkte, Dienstleistungen, Leckereien, Ihr Handwerk oder Ihren Verein bekannt zu machen!

Vermietung durch externen Standvermieter

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Mieten Sie jetzt Ihren Marktstand oder Bodenplatz und machen Sie Ihren Platz zum echten Blickfang. Hier wollen Sie dabei sein!

Vermietung durch externen Standvermieter

Die Marktstände werden von einem externen Standvermieter geliefert und vermietet. Stichting Rijden voor Geluk WensAmbulance Haaksbergen stellt die Reservierung über ihre Veranstaltungswebsite zur Verfügung. Der Preis der Standmiete wird vom Standvermieter festgelegt. Der gesamte für die Standmiete bestimmte Erlös kommt dem Standvermieter zu. Stichting Rijden voor Geluk WensAmbulance Haaksbergen erhält hierüber keine Provision, keinen Aufschlag und keine Gewinnmarge.

Besucher können an diesem Tag einen großen Markt, Kirmes, Musik, Unterhaltung, verschiedene Ess- und Trinkgelegenheiten und den spektakulären Internationalen Trike-Gespann Motor-Run 2027 genießen, der von 13.00 bis 16.00 Uhr Runden durch das Zentrum fährt. Außerdem fährt mehrmals täglich ein kostenloses Passagierbähnchen zwischen dem Bahnhof Haaksbergen und dem Markt.

Samstag 15. Mai 202710.00 - 17.00 UhrPark Groot Scholtenhagen, Haaksbergen

Warten Sie nicht zu lange, denn die Anzahl der Marktstände und Bodenplätze ist begrenzt! Organisiert von der Stiftung Rijden voor Geluk - WunschAmbulanz Haaksbergen u.U.

Wann

Samstag 15. Mai 2027 · 10.00 - 17.00 Uhr

Wo

Park Scholtenhagen, Scholtenhagenweg 40B, 7481 VP Haaksbergen

Marktstand

4 Meter mit Dach - € 25 pro Stück

Bodenplatz

4 Meter - € 15 pro Stück

So funktioniert es

  1. 1Wählen Sie die Anzahl der Marktstände und/oder Bodenplätze, die Sie möchten.
  2. 2Geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie sicher via iDEAL.
  3. 3Sie erhalten direkt eine Bestätigung und ein Ticket mit QR-Code per E-Mail.
  4. 4Zeigen Sie Ihren QR-Code bei der Ankunft am Markt, wir scannen ihn und Sie können aufbauen.

Ticket mit QR-Code

Nach Ihrer Zahlung senden wir automatisch ein Ticket mit einem einzigartigen QR-Code. Bewahren Sie es auf Ihrem Telefon auf oder drucken Sie es aus; bei der Ankunft scannen wir den Code.

Marktordnung

Hausordnung Maimarkt Haaksbergen 2027

1. Anmeldung und Teilnahme

  • 1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme am Maimarkt ist bis einschließlich 30. April 2027 möglich, oder solange Verkaufsplätze verfügbar sind. Voll = voll.
  • 1.2 Die Anmeldung und der Teilnahmenachweis dienen dazu, unangemeldete Händler fernzuhalten. Nur Teilnehmer mit einer gültigen Anmeldung und einer Bestätigung der Organisation erhalten Zugang zum Marktgelände.
  • 1.3 Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Jede Anmeldung wird von der Organisation geprüft.
  • 1.4 Nach der Genehmigung erhält der Teilnehmer die endgültigen Zugangsnachweise und den QR-Code per E-Mail.
  • 1.5 Mit der Anmeldung und der Zahlung des Standgeldes erklärt der Teilnehmer, von dieser Hausordnung Kenntnis genommen zu haben und ihr zuzustimmen.

2. Aufbau, Markt und Abbau

  • 2.1 Der Standort an der Scholtenhagenweg 40B, 7481 VP Haaksbergen, ist am Samstag 15. Mai 2027 ab 07.30 Uhr für Teilnehmer geöffnet.
  • 2.2 Bei der Ankunft muss der Teilnehmer den erhaltenen QR-Code von einem Steward scannen lassen.
  • 2.3 Nach der Kontrolle wird der Teilnehmer zum zugewiesenen Verkaufsplatz verwiesen.
  • 2.4 Der Verkaufsplatz muss spätestens um 09.45 Uhr vollständig eingerichtet sein.
  • 2.5 Der Markt findet von 10.00 bis 17.00 Uhr statt.
  • 2.6 Es ist nicht gestattet, den Verkaufsplatz vor dem Ende des Marktes zu verlassen oder abzubauen.
  • 2.7 Teilnehmer müssen jederzeit den Anweisungen der Organisation und der Stewards folgen.

3. Verkaufsplätze und Nutzung

  • 3.1 Teilnehmer sind selbst für den Auf- und Abbau ihres Verkaufsplatzes verantwortlich.
  • 3.2 Die Verkaufsplätze bestehen aus originalen Marktständen, die von der Organisation vermietet werden.
  • 3.3 Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung der Organisation zusätzlichen Verkaufsraum in Anspruch zu nehmen.
  • 3.4 Durchgänge, Gänge und Notrouten müssen jederzeit frei bleiben.
  • 3.5 Die Organisation behält sich das Recht vor, Verkaufsplätze zu ändern oder zu verlegen, wenn die Situation dies erfordert.
  • 3.6 Der Standortanbieter übernimmt den Verkauf von Snacks, Lebensmitteln und Getränken. Anderen Teilnehmern ist es nicht gestattet, diese Produkte zu verkaufen.

4. Sicherheit, Straßensperrungen und Verkehr

  • 4.1 Die Bestimmungen in diesem Kapitel wurden zum Zweck der allgemeinen Sicherheit auf und rund um das Marktgelände erstellt.
  • 4.2 Am Samstag 15. Mai 2027 muss das gesamte Marktgelände spätestens um 09.45 Uhr eingerichtet sein. Ab diesem Zeitpunkt gelten die festgelegten Straßensperrungen und Verkehrsmaßnahmen.
  • 4.3 Während des Aufbaus, des Marktes und des Abbaus können Straßen und Durchgänge ganz oder teilweise gesperrt sein. Die Organisation übernimmt diese Straßensperrungen und Verkehrsmaßnahmen in Absprache mit den zuständigen Behörden.
  • 4.4 Teilnehmer müssen sich strikt an alle festgelegten Straßensperrungen, Umleitungen und Verkehrsmaßnahmen halten. Auch die Anweisungen der Organisation, der Stewards und der Rettungsdienste müssen befolgt werden.
  • 4.5 Es ist nicht gestattet, Straßensperrungen, Zäune oder andere Verkehrseinrichtungen zu verlegen, zu ignorieren oder zu entfernen.
  • 4.6 Fahrzeuge dürfen nur zu den von der Organisation festgelegten Zeiten und über die festgelegten Routen auf das Marktgelände auf- oder abfahren.
  • 4.7 Fahrzeuge, die nicht als Teil des Marktes angemeldet sind oder die entgegen diesen Regeln geparkt oder genutzt werden, können auf Kosten und Risiko des Eigentümers entfernt werden.
  • 4.8 Der Markt beginnt um 10.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Es ist nicht gestattet, den Verkaufsplatz vor dem Ende des Marktes zu verlassen oder abzubauen.
  • 4.9 Im Falle von Notfällen oder besonderen praktischen Umständen behält sich die Organisation das Recht vor, von diesen Regeln abzuweichen und zusätzliche Maßnahmen zu treffen.

5. Stromversorgung

  • 5.1 Stromversorgungen sind begrenzt verfügbar und können nur nach vorheriger Absprache mit und Genehmigung durch die Organisation genutzt werden.
  • 5.2 Teilnehmer, die eine Stromversorgung nutzen, sind selbst für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung von elektrischen Geräten, Verlängerungskabeln und Anschlüssen verantwortlich.
  • 5.3 Die Organisation haftet nicht für den vollständigen oder teilweisen Ausfall der Stromversorgung, noch für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden.

6. Wetterbedingungen

  • 6.1 Um die Sicherheit von Teilnehmern, Besuchern und Mitarbeitern zu gewährleisten, behält sich die Organisation das Recht vor, die Veranstaltung anzupassen, wenn die Wetterbedingungen dazu Anlass geben.
  • 6.2 Bei extremen Wetterbedingungen, die eine Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit darstellen, wie extreme Hitze, extreme Kälte, Sturm oder Gewitter, setzt die Organisation einen Notfallplan in Kraft.
  • 6.3 Der Notfallplan kann zu einer Anpassung, Verkürzung, vorübergehenden Einstellung oder vollständigen Absage der Veranstaltung führen. Dies kann sowohl vor Beginn als auch während der Veranstaltung geschehen.
  • 6.4 Wetterbedingungen sind kein Grund für eine Rückerstattung des Standgeldes.
  • 6.5 Ab Windstärke 4 ist das Aufstellen oder Nutzen von Partyzelten, Sonnenschirmen oder vergleichbaren Konstruktionen auf dem zugewiesenen Verkaufsplatz nicht gestattet.

7. Abfall und Reinigung

  • 7.1 Die Organisation, Teilnehmer und Besucher sind Gäste auf dem Gelände. Teilnehmer müssen alle mitgebrachten Materialien, unverkauften Waren und Abfälle nach dem Markt mitnehmen.
  • 7.2 Teilnehmer sind selbst für das Sammeln, Lagern und Entsorgen aller Abfälle verantwortlich, die von ihrem Verkaufsplatz stammen.
  • 7.3 Der Verkaufsplatz muss nach dem Markt sauber und ordentlich hinterlassen werden.

8. Haftung

  • 8.1 Die Teilnahme am Markt erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
  • 8.2 Die Organisation kann nicht für Schäden, Verluste, Diebstahl oder Verletzungen jeglicher Art haftbar gemacht werden, die während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Markt entstehen.
  • 8.3 Teilnehmer haften selbst für Schäden, die sie an Dritten, Besuchern, anderen Teilnehmern, Materialien oder Eigentum der Organisation oder des Standortanbieters verursachen.

9. Notfälle und Prävention

  • 9.1 Um die Sicherheit von Teilnehmern, Besuchern und Mitarbeitern zu gewährleisten, überwacht die Organisation vor und während des Marktes die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Dabei kann mit Polizei, Feuerwehr und anderen zuständigen Behörden zusammengearbeitet werden.
  • 9.2 Löschwasserentnahmestellen, wie Hydranten und Brunnen, müssen jederzeit frei bleiben. Diese dürfen nicht durch Stände, Fahrzeuge, Waren oder andere Hindernisse blockiert werden.
  • 9.3 Es muss immer ein freier Durchgang für die Feuerwehr, den Rettungswagen und andere Fahrzeuge professioneller Rettungsdienste verfügbar sein.
  • 9.4 Zwischen gegenüberliegenden Verkaufsplätzen muss eine Mindestdurchgangsbreite von 3,5 Metern eingehalten werden, damit Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zum Gelände haben.
  • 9.5 Anweisungen und Hinweise der Feuerwehr, Polizei, des Rettungswagens, der Ersthelfer, Stewards und der Organisation müssen jederzeit sofort befolgt werden.
  • 9.6 Wenn die Sicherheit gefährdet ist, behält sich die Organisation das Recht vor, sofort Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört unter anderem das Verlegen oder Räumen von Verkaufsplätzen oder Teilen des Geländes.

10. Erste Hilfe und Notfälle

  • 10.1 Auf dem Marktgelände sind Ersthelfer anwesend, um Erste Hilfe bei Unfällen zu leisten.
  • 10.2 In der Kantine ist ein AED verfügbar.
  • 10.3 Bei dringenden oder lebensbedrohlichen Situationen ist sofort 112 anzurufen.
  • 10.4 Befolgen Sie bei Vorfällen immer die Anweisungen der Rettungskräfte und geben Sie ihnen ausreichend Raum, um ihre Arbeit sicher und angemessen auszuführen.

11. Stornierung und Rückerstattung

  • 11.1 Nach der Anmeldung und Zahlung des Standgeldes ist eine Stornierung durch den Teilnehmer nicht möglich.
  • 11.2 Eine Rückerstattung des Standgeldes erfolgt nicht, unabhängig vom Grund der Stornierung.
  • 11.3 Wetterbedingungen, einschließlich Regen, Wind, Kälte oder Hitze, sind kein Grund für eine Stornierung oder Rückerstattung.
  • 11.4 Persönliche Umstände des Teilnehmers, einschlie��lich Krankheit, private Umstände oder andere persönliche Gründe, geben kein Recht auf Rückerstattung.
  • 11.5 Nur wenn die Organisation beschließt, die Veranstaltung vollständig abzusagen, kann eine teilweise oder vollständige Rückerstattung erfolgen. Bereits entstandene Kosten können dabei vom zurückzuzahlenden Betrag abgezogen werden.

12. Härtefallklausel

  • 12.1 In außergewöhnlichen Situationen, wie dem nachweislichen Tod eines direkten Familienmitglieds des Teilnehmers, kann die Organisation nach eigenem Ermessen beschließen, eine angemessene Lösung anzubieten.
  • 12.2 Die Organisation ist nicht verpflichtet, eine angemessene Lösung oder Rückerstattung anzubieten.
  • 12.3 Aus einer Entscheidung auf Grundlage dieser Härtefallklausel können keine Rechte für zukünftige Ausgaben abgeleitet werden.

13. Schlussbestimmung

  • 13.1 In Situationen, die diese Hausordnung nicht vorsieht, entscheidet die Organisation.
  • 13.2 Mit der Teilnahme am Maimarkt Haaksbergen 2027 erklärt sich der Teilnehmer vollständig mit den Bestimmungen dieser Hausordnung einverstanden.