Schenken mit Steuervorteil

Periodische Schenkung

Mit einer periodischen Schenkung schenken Sie mindestens fünf Jahre lang einen festen Betrag. Je nach Ihrer Situation kann dies steuerlich attraktiv sein, und Sie geben uns die Sicherheit, weiterhin Wünsche planen zu können.

Was ist eine periodische Schenkung?

Eine periodische Schenkung ist eine Zuwendung, bei der Sie sich verpflichten, mindestens fünf Jahre hintereinander einen festen Betrag zu schenken. Da wir eine anerkannte ANBI (gemeinnützige Einrichtung in den Niederlanden) sind, kann eine periodische Schenkung unter den geltenden Voraussetzungen vollständig von der Einkommensteuer absetzbar sein, ohne den Schwellenbetrag und die Obergrenze, die für gewöhnliche Spenden gelten. Ein Gang zum Notar ist nicht nötig: Wir halten die Vereinbarung in einem gegenseitigen Schenkungsvertrag fest.

So regeln Sie es

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    Kontakt aufnehmen

    Teilen Sie uns mit, dass Sie eine periodische Schenkung machen möchten und mit welchem Jahresbetrag. Unser Schatzmeister hilft Ihnen unverbindlich weiter.

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    Schenkungsvertrag

    Wir erstellen einen gegenseitigen Schenkungsvertrag mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Beide Parteien unterzeichnen ihn, ein Notar ist nicht erforderlich.

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    Jährlich schenken

    Sie überweisen den vereinbarten Betrag jährlich (oder in Raten). Die Laufzeit beträgt mindestens fünf Jahre.

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    Steuererklärung

    In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie die periodische Schenkung mit unserem RSIN an. Bewahren Sie den Vertrag in Ihren Unterlagen auf.

Formular herunterladen

Verwenden Sie das offizielle Formular der niederländischen Finanzverwaltung, 'Overeenkomst periodieke gift in geld'. Sie füllen es gemeinsam mit uns aus. Wir ergänzen unsere Stiftungsangaben (RSIN 865237645) und beide Parteien unterzeichnen.

Formular herunterladen (Belastingdienst)

Ausgefülltes Formular zurücksenden

Senden Sie das ausgefüllte Formular an info@wensambulancehaaksbergen.nl oder per Post an Schoolkaterdijk 51, 7482 PX Haaksbergen. Wir ergänzen unsere Angaben, unterzeichnen und senden Ihnen ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.

Steuervorteil durch unseren ANBI-Status

Da uns das niederländische Finanzamt als gemeinnützige Einrichtung (ANBI, RSIN 865237645) anerkannt hat, zahlen wir keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer und Ihre gesamte Schenkung kommt unseren Wunschfahrten zugute. Ob und wie viel Vorteil Sie genau haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unser Schatzmeister oder Ihr eigener Berater kann Sie dazu informieren.

Persönliche und unverbindliche Beratung

Unser Schatzmeister verfügt über einen breiten finanziellen und steuerlichen Hintergrund und erklärt Ihnen gerne persönlich, was eine periodische Schenkung für Sie bedeutet.

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